Die offizielle Information zur Umweltprämie,
des Bundes - Umweltbonus :
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden.
Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“
Die Eckpunkte im Detail:
Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“